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Darauf sollten Sie achten

Checkliste-Wohnungsbesichtigung – hilfreiche Tipps

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Checkliste-Wohnungsbesichtigung – bei der Wohnungssuche ist die Wohnungsbesichtigung oft die entscheidende Etappe. Hier finden Sie hilfreiche Informationen.

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Eine neue Mietwohnung zu finden erfordert oft Geduld und Durchhaltevermögen. Von der Wohnungssuche bis zum Umzug ist es manchmal ein weiter Weg. Eine entscheidende Etappe stellt immer die Wohnungsbesichtigung dar. Hier entscheidet sich oft, ob die Wohnung Ihren Vorstellungen entspricht – und ob Sie den Anforderungen des Vermieters an einen neuen Mieter entsprechen. Ein Hinweis: Bei einer Wohnungsbesichtigung ist nicht immer der Vermieter persönlich anwesend. Oft wickeln Makler die Wohnungsbesichtigung ab und treffen auch die Auswahl oder zumindest Vorauswahl eines passenden Mieters. 

Hier finden Sie Tipps für eine Checkliste zur Wohnungsbesichtigung: 

  1. Gehen Sie möglichst nicht alleine zur Besichtigung einer Wohnung. Vier Augen sehen bekanntlich mehr als zwei. Außerdem haben Sie so im Falle gerichtlicher Auseinandersetzung einen Zeugen.
  2. Eine Wohnungsbesichtigung sollte möglichst bei Tageslicht erfolgen, damit Sie sich ein gutes Bild von der Wohnung, ihrem Schnitt, ihrer Beleuchtung und ihrer Besonderheiten machen können. Bei Tageslicht ist es auch leichter, eventuelle Mängel zu entdecken. Übrigens: Sowohl Vermieter als auch Makler sind verpflichtet, Sie auf alle bekannten Mängel hinzuweisen. Verlassen Sie sich aber nicht darauf, sondern überprüfen Sie die Wohnung möglichst genau, vor allem auf mögliche Wasserschäden oder Schimmel.
  3. Überprüfen Sie bei einer Wohnungsbesichtigung alle Türen und Fenster, die Bodenbeläge und vor allem die Heizungs- und Sanitäranlagen auf ihre Funktion und mögliche Mängel.
  4. Achten Sie darauf, ob ausreichend Steckdosen und Lichtanschlüsse vorhanden sind.
  5. Lassen Sie sich eine genaue Auflistung über die Nebenkosten und Betriebsnebenkosten geben. Vermieter müssen außerdem einen gültigen Energieausweis für das gesamte Haus haben, der Ihnen Aufschluss über den Energieverbrauch geben kann.
  6. Klären Sie mit dem Vermieter möglichst detailliert und gegebenenfalls schriftlich, was alles zum Mietobjekt gehört: Wie setzt sich die Wohnfläche genau zusammen? Gibt es Keller, Dachboden oder Fahrradstellplätze? Ist eine Gartennutzung möglich? In welchem Zustand wird die Wohnung bei Bezug übergeben? Wie müssen Sie die Wohnung zum Ende des Mietverhältnisses übergeben? Übernehmen Sie Einrichtungen vom Vormieter? Sind dafür Abstandszahlungen gefordert?
  7. Achten Sie bei der Wohnungsbesichtigung auch auf mögliche Geruchs- oder Lärmbelästigungen. 
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  • 14.12.2015
  • 12:49 Uhr

Ein abschließender Tipp zur Wohnungsbesichtigung:

Lassen Sie sich bei der Wohnungssuche von der viel beschworenen Wohnungsnot nicht verrückt machen. Benennen Sie bei einer Wohnungsbesichtigung eventuelle Mängel der Wohnung, verhandeln Sie vor Vertragsunterzeichnung strittige Punkte und unterschreiben Sie nichts ungeprüft. Vor Vertragsunterzeichnung sollten Sie gemeinsam mit dem Vermieter ein schriftliches Übergabeprotokoll erstellen, in dem alle Punkte, eventuelle Mängel und Sonderabsprachen verbindlich festgehalten werden. Denn offensichtliche Mängel müssen umgehend reklamiert werden.

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