Gericht entscheidet: Verfassungsschutz darf AfD beobachten
- 00:27 Min
- 01.07.2024
- Ab 12
- Highlight Clip aus S2024 E150
AfD-Klage abgewiesen - das Verwaltungsgericht München hat entschieden, dass die AfD in Bayern als rechtsextremistischer Verdachtsfall vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf. Begründet wurde das Urteil vor allem mit ausländerfeindlichen Äußerungen.