Drittanbietersperre hilft
Kampf den Abofallen
Der Ärger mit ungewollten Abos auf der Handyrechnung ist groß - und kein Betroffener weiß genau, wie sie abgeschlossen wurden. Mit freundlicher Unterstützung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) erklären wir, wie Sie sich schützen und wehren können.
Viele Apps auf dem Smartphone finanzieren sich durch die Einblendung von Werbung. Ein unbedachter Klick auf den Werbebanner kann allerdings ungewollt ein Abo abschließen. Rechtens ist das nicht, denn ein Vertrag wird erst dann wirksam, wenn man sich per Button ausdrücklich zur Zahlung verpflichtet: Dieser muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung (z. B. "Kaufen") beschriftet sein.
Der Handynutzer öffnet eine Internetseite. Dabei läuft im Hintergrund der Identifikationsprozess der Mobilfunknummer ab und die Zahlungsinformation wird direkt an den Mobilfunkanbieter gesendet. Das funktioniert nur, wenn das Gerät über Mobilfunk mit dem Internet verbunden ist. Die eigentlichen Abo-Betreiber ("Drittanbieter") sind meist gar nicht zu erkennen - auf der Rechnung findet man in vielen Fällen den Namen einer Abrechnungsfirma, die für den Abo-Betreiber die Abrechnung vornimmt.
Wie kann man sich schützen?
Ganz wichtig ist zunächst, die Mobilfunkrechnung regelmäßig zu kontrollieren. Nur dann können ungerechtfertigte Buchungen bemerkt werden. Die Abos sind meist zum Schluss der Rechnung aufgeführt.
Um die Weitergabe der Telefonnummer zu unterbinden bzw. damit die Mobilfunknummer nicht zur Abrechnung kostenpflichtiger Dienste identifiziert werden kann, muss jeder Mobilfunkkunde aktiv werden und eine sogenannte Drittanbietersperre einrichten lassen. Leider geschieht dies nicht automatisch. Verschiedene Initiativen fordern dies, aber bisher ohne Erfolg. Vielmehr ist oft ein umständlicher Schriftverkehr mit dem Mobilfunkunternehmen notwendig. Ein möglicher Hintergrund für das komplizierte Vorgehen: da die Abobeträge direkt von der Mobilfunkrechnungen des Kunden abgebucht werden, verdienen auch die Mobilfunkanbieter an jeder Buchung.
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) hat ein Musterbrief online gestellt, mit dem man eine Drittanbietersperre bei seinem Mobilfunkanbieter beantragen kann. Er kann hier runtergeladen werden.
Auf den Informationsseiten der VZSH finden Sie außerdem weitere detaillierte Informationen, wie Sie genau bei einem ungewollten Abo reagieren sollten. Ebenfalls online sind weitere Musterbriefe zu finden, mit denen Sie den Betrag vom Abobetreiber zurückfordern können bzw. falls keine Kontaktdaten des Drittanbieters kenntlich sind, Ihren Einwand an den Mobilfunkbetreiber richten können.