Neues Jahr, neue Pfandregeln
Auch für diese Milch-Produkte sind jetzt 25 Cent Pfand fällig
- Aktualisiert: 18.01.2024
- 15:35 Uhr
- Sylvia Loth
Seit Januar 2024 gibt es neue Pfandregeln. Auch bei Getränken aus dem Kühlregal sind 25 Cent fällig. Wir erklären, welche Produkte das genau sind und warum es Kritik daran gibt!
Pfand auch auf Milcherzeugnisse aus dem Kühlfach
Seit dem 1. Januar 2024 wird das Getränkepfand auf weitere Produkte ausgedehnt. Die neue Pfandregelung betrifft Getränke aus dem Kühlregal: Milch, Milchmischgetränke und alle trinkbaren Milcherzeugnisse, die in Einweg-Plastikbehältnissen verkauft werden. Dazu zählen unter anderem Kakaogetränke, Ayran, Trinkjoghurt oder Kefir. Dafür werden 25 Cent Pfand berechnet, für alle Produkte mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter. Laut dem Verpackungsgesetz (VerpackG) werden diese Getränke pfandpflichtig und in das bestehende Rücknahme- und Pfandsystem aufgenommen.
Im Clip: Auch für diese Getränke gilt seit Januar 2024 Pfandpflicht
Neuerung: Bei diesen Flaschen muss jetzt auch Pfand gezahlt werden
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Daran erkennst du, worauf es alles Pfand gibt
Die neue Regelung klingt erst einmal verwirrend, aber keine Panik: Wie auf allen bisherigen Flaschen und Dosen findest du das bekannte Pfandzeichen. "Die Abfüller kennzeichnen Einweg-Verpackungen mit dem DPG-Zeichen und einem EAN-Code (Strichcode)", heißt es von der Verbraucherzentrale. Wie gewohnt erhältst du im Handel die 25 Cent, wenn du ein Pfandprodukt zurückbringst. Erfahre hier, welche Pflichten und Regeln bei der Pfandrückgabe gelten.
Darum werden Kühlprodukte mit Pfand belegt
Nach der letzten Änderung im Pfandsystem im Jahr 2022, gilt für nahezu alle Getränkedosen und Einweg-Flaschen die 25-Cent-Regel. Nun gibt es eine Erweiterung, die seit dem 1. Januar 2024 greift. Es soll es nämlich keine Getränke in Einweg-Plastikflaschen oder Dosen mehr ohne Pfand geben. "Damit sollen die Sammlung, Sortierung und Verwertung solcher Verpackungen erhöht und ihre Entsorgung in der Umwelt (sogenanntes Littering) reduziert werden", teilt das Umweltbundesamt (UBA) mit.
Kritik vom Handel für das neue Pfand
Der Handel sieht die neue Pfandregelung kritisch und verweist auf hygienische und technische Schwierigkeiten, die es zu überwinden gilt. "Durch Restflüssigkeiten in den Milchgebinden entstehen Hygienerisiken, die deutlich über die Verunreinigung infolge aller anderen Getränke hinausgehen und die sich in Kombination potenzieren", sagt Antje Gerstein, Geschäftsführerin für Nachhaltigkeit des Handelsverbands Deutschland (HDE). "Da Milchprodukte gerinnen, verbleiben zudem häufig größere Reste in den Gebinden als bei Wasser, Bier oder Säften. Gerade in den Märkten, bei denen die Rücknahmestationen im Eingangsbereich zu finden sind, birgt das Risiken für Verunreinigungen."
Gut zu wissen: Auf diese Produkte wird weiterhin KEIN Pfand erhoben
Auch mit der neuen Regelung sind nicht alle Getränke vom Pfandsystem betroffen. Diese hier nämlich nicht:
- Weine, Sekte und Spirituosen in Flaschen
- Diätetische Getränke für Säuglinge und Kinder in Einweg-Flaschen
- Getränke in Tetrapaks
- Schlauch- und Standbeutelverpackungen
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