Leere Bahnhöfe und Frustration unter Reisenden
GDL-Wellenstreiks: Das sollten Fahrgäste unbedingt wissen
- Aktualisiert: 23.11.2024
- 11:45 Uhr
- Teresa Bergt
Die GDL streikt künftig immer wieder in Wellen. Viele Fahrgäste können ihre geplante Fahrt nicht antreten und fragen sich, welche Ansprüche sie auf eine Kosten-Erstattung haben. Wir verraten dir, wie du dein Geld für gebuchte Reisen zurückholst!
Du hast Lust auf noch mehr SAT.1-Frühstücksfernsehen?
➡ Schau dir jetzt auf Joyn die neuesten Clips an!
Die Verhandlungen zwischen Deutscher Bahn und GDL sind laut GDL-Chef Claus Weselsky (64) gescheitert. Der Forderung einer 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich wollte die DB nicht akzeptieren. Die Folge: neue Streiks für den Personenverkehr.
Wichtig: Fährt dein Zug nicht, steht dir eine volle Erstattung des Kaufpreises zu und auch bei Verspätungen hast du Anspruch zumindest auf eine anteilige Rückerstattung der Kosten.
Wellenstreiks der GDL - das steckt dahinter
GDL-Chef Weselsky hat angekündigt, dass die Gewerkschaft der Lokführer:innen künftig sogenannte "Wellenstreiks" durchführt. Das bedeutet, die Streiks werden nicht mehr 48 Stunden vorab angekündigt. Sie werden kürzer und spontaner. "Die GDL weist ausdrücklich darauf hin, dass bei den nun folgenden Streikmaßnahmen voraussichtlich kein Notfallfahrplan gewährleistet werden kann", heißt es in einer Pressemitteilung. Viele Fahrgäste stellt das vor neue Herausforderungen. Sie können noch weniger planen, müssen damit rechnen am Nachmittag oder am Abend nicht mehr mit der Bahn nachhause zu kommen.
Welche Reise-Alternativen gibt es? Privatbahnen, das sind vor allem regionale Unternehmen, werden von der GDL nicht bestreikt und verkehren ganz normal. Auch Busse fahren nach Plan. Keine gute Alternative ist das Flugzeug, schließlich ruft auch die Lufthansa zu neuen Streiks auf.
Im Clip: Steht uns ein Streik-Jahr bevor?
“General-Streik Light“?
Wusstest du, dass auch die Lufthansa vor kurzem gestreikt hat? An welchen Flughäfen die Arbeit niedergelegt wurde und welche Rechte du bei Flugausfällen hast, erfährst du hier.
Tipp: Rechtzeitig informieren
Auf der Internetseite der Deutschen Bahn sowie in der zugehörigen App oder mit etwas Wartezeit über eine Streik-Rufnummer der Bahn können sich Bahnreisende vor Beginn der Reise über mögliche Verspätungen oder Ausfälle informieren. Sollte der gebuchte Zug nicht wie geplant fahren, entfällt bei Spar- und Super-Sparpreisen in der Regel die Zugbindung, sodass Betroffene auf andere Zugverbindungen ausweichen können.
Hierbei kann eine beliebige Alternativverbindung gewählt werden - nur der Zielbahnhof muss dem der gebuchten Reise entsprechen. Beim Umstieg auf höherwertige Züge wie beispielsweise ICE oder IC muss hier vorerst eine neue Zugverbindung gebucht werden. Die Kosten können Bahnreisende sich im Anschluss erstatten lassen.
Und so holst du dir dein Geld zurück
Eine kostenlose Stornierung der Reise ist dann möglich, wenn der gebuchte Zug ausfällt. Hier gibt's dann eine volle Rückerstattung in Form einer Auszahlung auf das angegebene Bankkonto oder alternativ einen Gutschein der Deutschen Bahn.
Sollte aufgrund von Zugausfällen die Zugbindung aufgehoben werden, können sich Betroffene zumindest das Geld für die Sitzplatzreservierung zurückholen und dann einen beliebigen anderen Zug wählen.
Das Fahrgastrechte-Formular
Alle Erstattungen werden über das sogenannte "Fahrgastrechte-Formular" erfasst. Dieses findest du auf der Website der Deutschen Bahn. Das Dokument kannst du entweder direkt digital ausfüllen und einreichen oder du lädst es dir herunter und schickst es per Post oder bringst es direkt in einer Servicestelle vorbei. Nach Einsendung erhältst du eine Eingangsbestätigung und das Geld bekommst du dann nach Prüfung in der Regel nach nur ein paar Tagen zurück.
Notiere dir alles!
Damit du alle Informationen beim Ausfüllen parat hast, halte unbedingt alle Verspätungen und Informationen zu deiner Reise schriftlich fest, denn diese musst du für eine erfolgreiche Rückerstattung immer angeben.
Neue Streikwelle bei Bus und Bahn
Dem öffentlichen Nahverkehr droht der nächste Warnstreik. Die Gewerkschaft Verdi hat angekündigt, dass es bei Bus und Bahn an regional unterschiedlichen Tagen in dieser Woche zu enormen Einschränkungen im Personenverkehr kommen wird. Freitag, der 1. März, ist dabei als Hauptstreiktag angedacht. Bayern ist als einziges Bundesland nicht betroffen.
Der erste Streik der GDL in 2024
Nach den Warnstreiks vom 7. bis zum 8. Dezember 2023, geht es gleich zu Beginn des neuen Jahres mit einem Streik der Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL) weiter. In der Nacht vom heutigen Dienstag (9. Januar) auf den Mittwoch legen die Lokführer erneut ihre Arbeit nieder. Ab 2 Uhr morgens ruft die GDL ihre Mitglieder:innen zum Streik auf. Andauern soll dieser bis Freitag (12. Januar) um 18 Uhr. Reisende müssen erneut mit Verspätungen und Zugausfällen rechnen. Sowohl im Fern- als auch im Güter- und Regionalverkehr. Für die Mitarbeiter:innen der DB Cargo, dem Transport- und Logistikunternehmen der Deutschen Bahn, beginnt der Streik am 9. Januar bereits ab 18 Uhr. Als Grund nennt die GDL auf ihrer Webseite das mangelnde Interesse einer Einigung seitens der Deutschen Bahn. "Der DB-Konzern hat den Weihnachtsfrieden nicht genutzt, um mit einem verhandlungsfähigen Angebot Arbeitskampfmaßnahmen entgegenzuwirken", heißt es in dem Aufruf zum Streik. Sprich: Die Deutsche Bahn hat nicht die gewünschten Schritte der Gewerkschaft der Lokführer unternommen und das bekommen Bahnreisende nun zu spüren. "Wir werden Streiks von drei bis maximal fünf Tagen machen. Die werden wehtun und den Bahn-Vorstand zum Nachdenken bringen", hatte GDL-Chef Claus Weselsky vor den Festtagen verkündet.