Lehre aus Silvester-Vorfällen
Ausweisungsrecht wird weiter verschärft
- Veröffentlicht: 27.01.2016
- 16:01 Uhr
- dpa
Nicht mal einen Monat nach den Silvester-Übergriffen gegen Frauen in Köln schraubt die Bundesregierung erneut am gerade erst überarbeiteten Ausweisungsrecht. Reine Symbolpolitik, meinen die Grünen.
Als Konsequenz aus den Silvester-Übergriffen in Köln will die Bundesregierung die Ausweisung von kriminellen Ausländern erleichtern.
Nicht mal vier Wochen nach den Vorfällen in Köln brachte das Bundeskabinett dazu am Mittwoch eine Gesetzesänderung auf den Weg. Wenn ein Ausländer wegen bestimmter Delikte - zum Beispiel Körperverletzung, Tötung oder Vergewaltigung - in schweren Fällen zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, soll er künftig mit einer Ausweisung zu rechnen haben.
Auch bei einer kürzeren Freiheitsstrafe wegen solcher Delikte soll eine Ausweisung prinzipiell möglich sein - egal ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist oder nicht. Asylbewerbern, die Straftaten begehen, soll in Zukunft konsequenter als bislang die rechtliche Anerkennung als Flüchtling versagt werden.
Im Gesetzentwurf heißt es, wenn Asylsuchende oder andere Ausländer in Deutschland Straftaten "von erheblichem Ausmaß" begingen, könne dies den gesellschaftlichen Frieden und die Akzeptanz für die Zuwanderung und Flüchtlingsaufnahme gefährden.
Auch Freiheitsstrafen unter einem Jahr könnten zur Ausweisung führen
In Köln hatten in der Silvesternacht Gruppen von Männern Frauen umzingelt, bestohlen und sexuell bedrängt. Unter den Verdächtigen waren auch Asylbewerber. Mehr als 900 Anzeigen gingen ein.
Inzwischen wird laut Kölner Staatsanwaltschaft gegen 35 Beschuldigte ermittelt. Dabei handele es sich überwiegend um Nordafrikaner. Die Exzesse waren Auslöser für eine Debatte über mögliche Gesetzesverschärfungen.
Die Bundesregierung hatte das Ausweisungsrecht erst vor kurzem reformiert. Seit dem 1. Januar gilt das System, dass die zuständigen Stellen zwischen dem "Ausweisungsinteresse" des Staates (etwa das kriminelle Verhalten eines Ausländers) und dem "Bleibeinteresse" des Betroffenen (etwa Familienverhältnisse) abwägen.
Ein "schwerwiegendes Ausweisungsinteresse" liegt bislang dann vor, wenn ein Ausländer zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt ist. Künftig sollen auch kürzere Freiheitsstrafen und auch solche ohne Bewährung als Voraussetzung genügen - zumindest bei schweren Straftaten "gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum" oder bei Angriffen auf Polizisten.
Kritik von den Grünen
Eine noch höhere Wahrscheinlichkeit für eine Ausweisung gibt es bei einem "besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresse". Bislang liegt das bei Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren vor. Künftig soll hier eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr reichen - zumindest bei den ausgewählten Delikten.
Diese Schwelle gilt auch für Asylbewerber, die dann keine Chance mehr auf Anerkennung als Flüchtling haben sollen. Bislang liegt die Hürde dafür bei einer Verurteilung zu drei Jahren Haft ohne Bewährung.
Bundesjustizminister Heiko Maas erklärte dazu: "Niemand darf sich bei uns über Recht und Gesetz stellen." Kriminelle müssten konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. "Wenn es sich um kriminelle Ausländer handelt, dann droht ihnen in Zukunft noch schneller die Ausweisung."
Der Grünen-Innenpolitiker Volker Beck beklagte, Ausweisungen scheiterten oft an praktischen Problemen, nicht an mangelnden rechtlichen Vorgaben. Er wertete die Gesetzesänderung als übereilte Scheinlösung und Symbolpolitik.