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NSU-Mord in Kassel

Ehemaliger Chef von Verfassungsschutz liefert nichts Neues

  • Veröffentlicht: 13.03.2014
  • 19:45 Uhr
  • vmd, DPA
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Im Münchner NSU-Prozess hat der frühere Direktor des hessischen Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) das Verhalten seiner Behörde nach dem Mord an Halit Yozgat 2006 in Kassel verteidigt. Zur Zeit der Tat sei er in Urlaub gewesen, sagte Ex-Direktor Lutz Irrgang am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht. Er habe erst davon erfahren, als der damalige Verfassungsschützer Andreas T. unter Mordverdacht in Untersuchungshaft kam. Daraufhin habe er T. vom Dienst suspendiert.

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In die Ermittlungen habe sich das LfV nicht eingemischt, sagte Irrgang. "Der Landespolizeipräsident bat darum, dass sich meine Behörde möglichst aus dem ganzen Sachverhalt herausziehen soll."
T. befand sich kurz vor und höchstwahrscheinlich auch während der Tat im hinteren Raum des Internetcafés, in dem die NSU-Terroristen Yozgat ermordeten. Die Anwesenheit des Verfassungsschützers hatte für Spekulationen gesorgt, zumal er sich nicht als Zeuge gemeldet hatte. Ermittlungen gegen ihn wurden eingestellt. Die Bundesanwaltschaft geht nicht davon aus, dass er mit dem Mord etwas zu tun hatte.

Nebenklagevertreter hielten dem ehemaligen LfV-Chef Vermerke der Ermittler vor, wonach die Verfassungsschützer nicht sehr kooperativ gewesen seien. Irrgang wich aus: In einem Fall habe er Bedenken gehabt, mit einem Polizeibeamten zu sprechen, "der die Pflicht hat, alles, was er erfährt, zur Grundlage eines neuen Verfahrens zu machen".

Innerhalb des Amtes habe T. abgesehen von seiner dienstlichen Erklärung im Disziplinarverfahren keine Angaben gemacht. "Wir wussten ja nicht, um was es hier ging", sagte Irrgang. "Die Polizei ging ja davon aus, dass es sich um ein internes Problem der betroffenen Bevölkerung handelt, und etwas anderes haben wir nicht erfahren."
Zschäpes Verteidiger Wolfgang Stahl beanstandete die Vernehmung Irrgangs. Es handele sich um Fragen wie aus einem Untersuchungsausschuss; es bestehe kein Bezug zu den angeklagten Taten. Das Gericht wies die Beanstandung zurück - der Vorsitzende Richter mahnte jedoch wiederholt, bei der Sache zu bleiben.

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