In Frankfurt
Gewaltausbruch bei YouTuber-Flashmob
- Veröffentlicht: 24.03.2019
- 14:59 Uhr
- dpa
Etwa 600 junge Leute treffen sich am Samstagabend in der Frankfurter Innenstadt. Am Ende fliegen Steine.
Bei einem Treffen Hunderter junger Leute in der Innenstadt Frankfurt am Main sind Polizisten mit Steinen beworfen worden. Etwa 600 junge Menschen versammelten sich am Samstagabend in der Innenstadt und rannten die Zeil - eine bekannte Einkaufsmeile - auf und ab, teilte die Polizei mit. Auf Twitter schrieben die Beamten: "Es ging um eine Aktion zweier Youtuber und (von) deren Fans." Ob es sich dabei um die beiden Youtuber handelt, deren Streit am Donnerstag auf dem Berliner Alexanderplatz zu einer Massenschlägerei geführt hatte, konnte eine Polizeisprecherin am Sonntag nicht sagen.
Die Polizei rückte an, da die jungen Leute den Angaben zufolge keine Rücksicht auf Passanten nahmen. Die Beamten erteilten dem 21-jährigen Veranstalter einen Platzverweis. Ein Polizist erhielt daraufhin einen Faustschlag ins Gesicht. Der Angreifer - vermutlich ein 17-Jähriger - wurde festgenommen und dabei verletzt, wie die Polizei mitteilte. Als Reaktion darauf flogen aus der Menge Steine, die drei Beamte trafen. Zwei Stunden später löste sich der Flashmob auf. Die Polizei prüft, ob die Verantwortlichen für die Kosten des Einsatzes aufkommen müssen.
Pfefferspray eingesetzt
Am Donnerstag hatten sich auf dem Berliner Alexanderplatz etwa 400 Jugendliche und junge Männer versammelt und waren mit Faustschlägen, Fußtritten und Pfefferspray aufeinander losgegangen. Der Grund für die Schlägerei liegt vermutlich in einem schon länger andauernden Streit von zwei jungen Männern mit Videokanälen auf dem Internetportal YouTube: dem Rapper Thatsbekir aus Stuttgart (rund 260.000 Follower) und Bahar Al Amood aus Berlin (13.000 Follower). Sie hatten ihre Anhänger wohl per Video eingeladen.
Ein Flashmob ist ein per Internet organisiertes Treffen zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort, bei dem sich meist nicht alle Teilnehmer persönlich kennen. Oft geht es um nichts Kriminelles - etwa gemeinsames Tanzen, Singen oder Erstarren.