Mehr Leistungen für Familien
Giffey: 2020 bekommen doppelt so viele Kinder Kinderzuschlag
- Veröffentlicht: 28.12.2019
- 13:16 Uhr
- dpa
Kindergeld, Elterngeld, Freibeträge, Kinderzuschlag - vom Staat gibt es für Familien einige Leistungen. Der Empfängerkreis für den Kinderzuschlag wird nun noch einmal ausgeweitet.
Deutlich mehr Familien werden nach Einschätzung von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey im neuen Jahr vom sogenannten Kinderzuschlag profitieren. Die SPD-Politikerin sagte der Deutschen Presse-Agentur, sie gehe davon aus, dass 750 000 Kinder erreicht würden. "Das wäre mehr als eine Verdopplung im Vergleich zu heute", sagte Giffey.
Kinderzuschlag bekommen Familien mit niedrigem Einkommen, das nur knapp über Hartz-IV-Niveau liegt. Elternpaare mit gemeinsam mindestens 900 Euro brutto und Alleinerziehende mit einem Bruttobetrag ab 600 Euro gehören zum Empfängerkreis. Der Zuschlag wird bis zu einer individuell berechneten Höchstverdienstgrenze gezahlt. Abhängig von der Bedürftigkeit gibt es maximal 185 Euro pro Kind und Monat. Der Betrag wird gemeinsam mit dem Kindergeld überwiesen.
Durch gesetzliche Neuregelungen, die im Rahmen des sogenannten Starke-Familien-Gesetzes zum 1. Januar in Kraft treten, verbreitert sich die Basis der Empfänger. Die bisher harte, oberere Einkommensgrenze wird abgeschafft und durch ein gleitendes Berechnungsmodell ersetzt. Das hat zur Folge, dass eine Familie, die nach der alten Rechnung vielleicht knapp über der Einkommenshöchstgrenze gelegen und nichts mehr bekommen hätte, nun doch noch kinderzuschlagsberechtigt ist. Die Leistung läuft künftig mit steigendem Einkommen langsam aus.
Zahl der Anträge deutlich gestiegen
"Es geht dabei um Eltern, die jeden Tag aufstehen und arbeiten gehen, aber deren Einkommen trotzdem nicht reicht, um mit der Familie über die Runden zu kommen. Der Antrag lohnt sich für sehr viele Eltern, gerade für die, die bisher in verdeckter Armut leben", sagte Giffey. Die Zahl der Anträge sei bereits in den vergangenen Monaten um 50 000 angestiegen, nachdem die erste Stufe des Starke-Familien-Gesetzes in Kraft getreten sei.
Im Sommer war der Kinderzuschlag erhöht worden. Zudem gilt seitdem: Wer die Leistung erhält, ist automatisch auch von Kita-Gebühren befreit und hat Anspruch auf sogenannte Bildungs- und Teilhabeleistungen, also auf kostenloses Mittagessen in der Kita oder Schule und auf Zuschüsse für Klassenausflüge, Musikschule oder Mitgliedsbeiträge für den Sportverein.
Den Kinderzuschlag sollen Eltern nach Angaben Giffeys ab dem Frühjahr auch online beantragen können. Auch das wird die Antragszahlen wahrscheinlich noch einmal erhöhen. Zuständig für die Leistung sind - wie auch beim Kindergeld - die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit. Dort muss der Antrag auf Kinderzuschlag gestellt werden. Man wolle es den Eltern so einfach wie möglich machen. "Es ist wichtig, dass diejenigen, die Anspruch haben, von der Leistung erfahren und sie auch nutzen können."
Giffey hatte das Gesetz "Starke-Familien-Gesetz" getauft und das mit einer besseren Verständlichkeit begründet. Im Original heißt es "Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe".