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Ohne Übergangsfrist

Karlsruhe kippt das Betreuungsgeld

  • Veröffentlicht: 21.07.2015
  • 10:55 Uhr
  • dpa
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Das Bundesverfassungsgericht gibt der Klage Hamburgs einstimmig statt und erklärt die Prämie für verfassungswidrig.

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Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Betreuungsgeld gekippt. Nicht der Bund, sondern die Länder seien für die Leistung zuständig, entschied das Gericht am Dienstag in Karlsruhe. Damit hatte eine Klage Hamburgs Erfolg (Az.: 1 BvF 2/13). Die Entscheidung fiel einstimmig.

Das Betreuungsgeld war 2013 nach langem politischen Streit auf Betreiben der CSU eingeführt worden. Eltern, die ihr Kleinkind zu Hause lassen und nicht in eine Kita oder zu einer Tagesmutter schicken, können monatlich 150 Euro erhalten.

Das Betreuungsgeld sei nicht zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse notwendig, begründete das Gericht sein Urteil.

Gesetz verfassungswidrig

"Wegen der fehlenden Zuständigkeit des Bundes hat sich der Senat nicht mehr mit der materiellen Frage befasst, ob ein Betreuungsgeld mit den Grundrechten vereinbar wäre", sagte Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe. Hamburg hatte die Prämie auch inhaltlich in Frage gestellt.

Das Gericht setzte keine Übergangsfrist für die Fortgeltung der Regelungen fest. Das sei nicht notwendig. Die Richter überließen es damit dem Bund und der Verwaltung, über eine weitere Geltung bereits bewilligter Leistungen zu entscheiden.

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