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Angeklagte schuldfähig?

Mordprozess Höxter: Das fordert der Staatsanwalt

  • Veröffentlicht: 05.09.2018
  • 14:09 Uhr
  • dpa
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Im Mordprozess Höxter teilt der Staatsanwalt die Sicht einer forensischen Psychiaterin nicht. Er hält Wilfried W. für schuldfähig.

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Im Mordprozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haftstrafen für die beiden Angeklagten Wilfried W. und seine Ex-Frau Angelika W. beantragt. Oberstaatsanwalt Ralf Meyer sieht es als erwiesen an, dass sich die beiden Deutschen des gemeinschaftlichen versuchten und vollendeten Mordes schuldig gemacht haben. Für beide Angeklagte beantragte Meyer zusätzlich die besondere Schwere der Schuld.

Falls sich das Gericht dieser Ansicht anschließt, wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Für den 48-jährigen Wilfried forderte der Oberstaatsanwalt in seinem Plädoyer am Mittwoch außerdem die Unterbringung in einer Psychiatrie.

Schuldfähig oder nicht?

Überraschend schloss sich die Staatsanwaltschaft im Fall des Angeklagten damit nicht der Empfehlung der forensischen Psychiaterin an. Die Expertin hatte in ihrem Gutachten Wilfried W. eine verminderte Schuldfähigkeit attestiert.

Roland Weber, Anwalt einer Nebenklägerin, teilte in seinem Plädoyer die Sicht der Staatsanwaltschaft. "Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass Wilfried W. erkannt hat, dass die Tochter meiner Mandantin sterben könnte. Das Bewusstsein dafür war da. Trotz seiner Intelligenzminderung", sagte Weber.

Was ist angemessen?

Auch schloss Weber eine Strafminderung für die Angeklagte wegen ihres Geständnisses aus. "Sie hat allerschwerste Schuld auf sich geladen." Laut Weber würde Angelika W. erfahrungsgemäß für 20 bis 21 Jahre ins Gefängnis gehen, wenn sich das Gericht dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft anschließt. "Das wäre ihrer Schuld angemessen", sagt der Anwalt.

Angeklagt ist das Paar wegen Mordes durch Unterlassen. Die beiden sollen über Jahre hinweg mehrere Frauen in das Haus nach Ostwestfalen gelockt und dort seelisch unter Druck gesetzt und zum Teil körperlich schwer misshandelt haben. Zwei Frauen aus Niedersachsen starben infolge der Quälereien. Am Donnerstag und in der nächsten Woche am Dienstag folgen die Plädoyers der vier Verteidiger. Ob das Landgericht noch im September ein Urteil spricht, ist noch offen.

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