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Länder wollen Verfassungsschützer überzeugen

Neue Beweise für NPD-Verbotsverfahren

  • Veröffentlicht: 09.05.2015
  • 14:24 Uhr
  • dpa
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Nach dem gescheiterten Verbotsverfahren von 2003 wollen die Bundesländer dem Verfasungsgericht zahlreiche neue Beweise für ein NPD-Verbot vorlegen.

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Die Länder wollen dem Bundesverfassungsgericht nächste Woche Hunderte neue Beweise zum NPD-Verbotsverfahren vorlegen. Ein Sprecher des rheinland-pfälzischen Innenministeriums bestätigte am Samstag einen entsprechenden Bericht der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" (Samstag). Rheinland-Pfalz hat derzeit den Vorsitz der Innenministerkonferenz.

Erneuter Anlauf nach der Klage 2003

Karlsruhe hatte die Antragsteller im März aufgefordert, bis zum 15. Mai weitere Belege für das aggressive und antidemokratische Auftreten der rechtsextremen Partei sowie klare Beweise für den Abzug von V-Leuten aus den NPD-Führungszirkeln vorzulegen. Die Länder wollten den Richtern nun die Möglichkeit einräumen, sich durch Einsicht in die Akten der Verfassungsschützer persönlich davon zu überzeugen, berichtete die Zeitung. Den ersten NPD-Verbotsantrag hatte das Gericht 2003 abgewiesen, weil der Verfassungsschutz damals auch in der Parteispitze Informanten hatte, ohne dies offenzulegen.

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