Ein Tatverdächtiger auf freiem Fuß
Tötungsdelikt in Chemnitz
- Veröffentlicht: 18.09.2018
- 15:19 Uhr
- dpa
Haftprüfungstermin in Chemnitz: Noch bevor das Amtsgericht seine Entscheidung verkündet, prescht der Anwalt eines Tatverdächtigen vor: Der Haftbefehl gegen seinen Mandaten sei aufgehoben.
Gut drei Wochen nach der tödlichen Messerattacke auf einen 35-jährigen Deutschen in Chemnitz ist einer der beiden inhaftierten Tatverdächtigen nach Angaben seines Anwalts vorerst auf freiem Fuß. Nach einem Haftprüfungstermin habe das Amtsgericht Chemnitz am Dienstag den Haftbefehl gegen den 22-jährigen Iraker aufgehoben, sagte der Rechtsanwalt. Zuerst hatten NDR und «Süddeutsche Zeitung» darüber berichtet. Vom Gericht war zunächst keine Bestätigung zu bekommen.
Ob der zweite Tatverdächtige, ein 23 Jahre alter mutmaßlicher Syrer in Untersuchungshaft bleibt, war zunächst unklar. Auch darüber wollte das Amtsgericht noch am Dienstag entscheiden.
"Phantasiegebilde der Staatsanwaltschaft"
Der Rechtsanwalt des Irakers betonte auf seiner Homepage, es sei «ein Phantasiegebilde der Staatsanwaltschaft», dass sein Mandant einer der Mittäter gewesen sein könnte. «Kein Tatzeuge bezichtigte meinen Mandanten der Tatbeteiligung. Zeugen konnten ihn auf Lichtbildern nicht identifizieren. Die Polizei fand ein Messer mit Blutanhaftungen der Opfer. Aber Fingerabdrücke meines Mandanten befanden sich daran nicht», erklärte Rechtsanwalt Ulrich Dost-Roxin.
Die beiden Asylbewerber waren verdächtigt worden, am 26. August einen 35 Jahre alten Deutschen auf offener Straße niedergestochen und zwei weitere Männer durch Messerstiche zum Teil schwer verletzt zu haben. Als weiterer Tatverdächtiger wird ein 22-jähriger Iraker mit Haftbefehl gesucht. Nach ihm wird international gefahndet. Der Tatvorwurf lautet auf gemeinschaftlichen Totschlag.
Es laufen mehrere Ermittlungsverfahren
Im Anschluss an das Gewaltverbrechen am Rande des Chemnitzer Stadtfestes war es mehrfach zu Demonstrationen von rechten Kräften und fremdenfeindlichen Übergriffen gekommen. An den Kundgebungen gegen die Migrationspolitik der Bundesregierung hatten auch Rechtsradikale aus dem gesamten Bundesgebiet teilgenommen.
Gegen mehrere Personen laufen Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Zwei Männer sind wegen des Zeigens des Hitlergrußes bereits zu fünf Monaten Haft beziehungsweise acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden.