Kinder und Jugendliche in Deutschland wachsen in einer von Medien geprägten Welt auf. Da Medieninhalte einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf ihre Entwicklung haben können, sieht der Gesetzgeber vor, diese im Sinne der Jugendschutzbestimmungen zu prüfen. Somit ist Programmjugendschutz für uns nicht nur eine rechtliche Vorgabe, er ist uns zum Wohle der jüngeren Zuschauer auch ein wichtiges Anliegen und unsere Verantwortung als Sender.
Eltern sollten sich jedoch klar vor Augen führen, dass auch tagsüber nicht nur Kinderprogramm ausgestrahlt wird, sondern ebenso Beiträge, die sich vor allem oder auch an Erwachsene richten. Der erwachsene Zuschauer hat das prinzipielle "Recht auf freien Informationszugang" und damit einhergehend auf ein für ihn gemachtes, beliebiges Programm, den ganzen Tag über. Ansonsten wären beispielsweise Nachrichten und Berichterstattungen (Programmformate, die nachweislich ein großes Potenzial haben, Kinder zu ängstigen, wenn Bilder über Krieg, Katastrophen u.Ä. gezeigt werden) während des Tages unmöglich.
Dennoch sind alle Inhalte, die wir tagsüber zeigen, so ausgewählt oder bearbeitet, dass auch die jüngsten Zuschauer durch sie nicht nachhaltig verängstigt oder geschädigt werden können.
Damit Jugendschutz gelingen kann, braucht es aber ebenso die Mithilfe von Eltern und Erziehungsberechtigten - Sie kennen ihre Kinder am besten und wissen, was für sie geeignet ist und was nicht.
Bei der Bewertung von Programminhalten gilt es zu klären, ob sie Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung negativ beeinflussen könnten. Dafür werden sie nach medienwissenschaftlichen, pädagogischen, entwicklungspsychologischen sowie gesetzlichen Kriterien beurteilt. Der Inhalt wird dabei stets im Gesamtzusammenhang - und nicht in Einzelszenen - betrachtet. Persönliche Befindlichkeiten sollen und dürfen bei der Bewertung keine Rolle spielen. Relevant sind Kriterien wie übermäßige Angsterzeugung, Gewaltbefürwortung und die sozialethische Desorientierung.
Was zu welcher Uhrzeit ausgestrahlt werden darf, entscheiden wir als Sender nicht frei. Der Gesetzgeber regelt im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) detailliert, wie die Jugendschutzbestimmungen im frei empfangbaren Privatfernsehen (Free TV) umzusetzen sind. Bei jedem Privatsender prüft und bewertet ein unabhängiger Jugendschutzbeauftragter alle Programminhalte inklusive Trailer und Werbung. Die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften wird von den lizenzgebenden Landesmedienanstalten und der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) streng kontrolliert.
Filme und Serien ab 16 Jahren bzw. für Erwachsene dürfen im Fernsehen erst ab 22.00 Uhr bzw. ab 23.00 Uhr gezeigt werden. Um unsere Programminhalte einem möglichst großen Publikum anbieten zu können, müssen wir sie zur Hauptsendezeit oder im Tagesprogramm in gekürzter Fassung zeigen. Sofern lizenzrechtlich möglich, versuchen wir jedoch, die Produktionen in der Nacht noch einmal in der ungekürzten Originalversion auszustrahlen.
Die Sprach- und Tonebene spielt bei der Bewertung von Inhalten im Jugendmedienschutz eine große Rolle. Beleidigungen, Schimpfwörter oder Fäkalsprache können Gründe sein, Programme erst für ältere Kinder oder Jugendliche freizugeben. Allerdings sind einzelne Wörter und Dialoge kein alleinstehendes Argument für eine höhere Freigabe. Der Kontext und die Gesamtaussage sind entscheidend. Nutzen Figuren in einer Serie oder einem Film harte Sprache, zum Beispiel aus Gründen der Identität und Gruppenzusammengehörigkeit, dann gehen wir von einer geringen negativen Wirkung auf Jüngere aus. Wird Sprache hingegen gezielt dazu eingesetzt, andere Menschen zu diskriminieren und herabzuwürdigen oder sind Beleidigungen mit einer Gewaltbefürwortung verknüpft, schreitet der Jugendschutz ein.
Programme, die Gewalt beinhalten, können im Tagesprogramm gezeigt werden, wenn eine negative Wirkung auf jüngere Kinder ausgeschlossen ist. Aus diesem Grund prüft der Jugendschutz Inhalte für die Ausstrahlung am Tag besonders genau. Es ist eine weitverbreitete Ansicht, dass Formate, die im Tagesprogramm gezeigt werden, sich ausschließlich an Kinder richten. Die TV-Sendungen und Online-Angebote sind jedoch keine Kinderprogramme. Wir bieten Inhalte an, die sich an alle Zuschauer - vor allem an Erwachsene - richten und deren Bedürfnissen nach Unterhaltung und Information entgegenkommen.
In Trailern werden Ausschnitte von Produktionen gezeigt, um unsere Zuschauer auf künftige Ausstrahlungen aufmerksam zu machen. Diese Form der Eigenwerbung ist für jeden Sender von erheblicher Bedeutung, denn sie erreicht jene Zuschauer, die sich nicht über Zeitschriften oder Websites über die Programme der Sender informieren. Die Inhalte sind immer der Sendezeit der Clips angepasst, entsprechend geprüft und für die Ausstrahlungszeiten freigegeben. Die Trailer werden grundsätzlich so gestaltet, dass sie den Jugendmedienschutzvorgaben entsprechen.
Gewalthaltige Egoshooter und Actionrollenspiele werden von der Unterhaltssoftware Selbstkontrolle (USK) häufig erst ab 16 oder 18 Jahren freigegeben. Dennoch kann es sein, dass Werbeclips für solche Spiele bereits im Tagesprogramm ausgestrahlt werden, weil sie für jüngere Kinder als unbedenklich eingestuft sind. Die jugendschützerische Bewertung solcher Werbeclips richtet sich nach dem konkreten Inhalt und der potenziellen Wirkung auf Kinder und Jugendliche. Die USK-Freigabe des Hauptspiels ist hierfür nicht entscheidend. Ist der jeweilige Spot zurückhaltend bebildert und werden keine gewaltbefürwortenden Botschaften vermittelt, dann ist von keiner Entwicklungsbeeinträchtigung auf jüngere Kinder auszugehen, auch wenn sie die Spiele selbst noch nicht käuflich erwerben dürfen.
Werbung für Erotikspielzeug oder Kondome ist in den meisten Fällen nicht entwicklungsbeeinträchtigend für Jüngere. Denn die Werbespots sind bildlich zurückhaltend inszeniert, es herrscht eine offene und heitere Stimmung vor und es werden positive Werte wie Selbstbestimmtheit und gegenseitiger Respekt vermittelt. Die Freigaben der Abteilung Jugendschutz decken sich mit den Einschätzungen der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF). Die unabhängigen Prüfer der FSF haben in der Vergangenheit eine Vielzahl von Werbespots für Erotikspielzeug geprüft und als unbedenklich für das Tagesprogramm freigegeben.