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Verrücktes Gesetz

Das steht in der EU-Glühwein-Verordnung

  • Veröffentlicht: 14.12.2015
  • 17:59 Uhr
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© dpa

Glühwein ist nicht nur auf dem Weihnachtsmarkt beliebt, das Getränk ist offenbar auch politisch hochrelevant. Politiker der EU nahmen sich dem wichtigen Thema an und verabschiedeten eine Glühweinverordnung. Doch was regelt die eigentlich?

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#Wichtige Mission: Glühwein

Deutschland regelt die Zusammensetzung von Bier in einem Reinheitsgebot, warum also nicht auch die Qualität von Glühwein per Gesetz sichern? Das dachte sich offenbar auch die EU – und erließ eine Glühwein-Verordnung. Doch statt per Dekret hochwertige Zutaten anzumahnen, wählten die Politiker aus Brüssel einen anderen Schwerpunkt in der Gesetzgebung...

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#Alkohol!

Mit der Glühwein-Verordnung regelt die EU in erster Linie den Alkoholgehalt von Glühwein. Laut dem Gesetz muss ein Heißgetränk, das den Namen Glühwein für sich beansprucht, mindestens sieben Prozent Alkohol enthalten. Und auch nach oben setzten die Bürokraten eine Grenze. Mehr als 14,5 Prozent dürfen es schließlich auch nicht sein.

#Vorsicht, Dampf

Die Qualität des Weins selbst ist dem Gesetzgeber egal, der Alkoholgehalt muss aber stimmen. Der Knackpunkt: Wird Glühwein zu stark erhitzt, verdampft ein Teil des Alkohols. Damit Punschverkäufer auf dem Weihnachtsmarkt dennoch ein Produkt ausschenken, das der gesetzlichen Regelung entspricht, prüfen Lebensmittelkontrolleure regelmäßig den Alkoholgehalt. 

Angeber-Fact: In Deutschland hat Glühwein zur Adventszeit Hochkonjunktur. Ganze 50 Millionen Liter werden pro Saison getrunken. Dazu kommen auch noch etwa 20 Millionen Liter glühweinähnlicher Getränke – wie zum Beispiel Apfelpunsch – die die Deutschen ebenfalls genießen.

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