Was ist P2P?
Übliche Computernetzwerke bestehen aus Client und Server. Fällt der Server aus, bricht das Netzwerk zusammen. Das P2P-Netzwerk aber ermöglicht ganz ohne Server jederzeit einen gleichberechtigten Datenaustausch.
Kurz gesagt heißt P2P-Kommunikation "unter Gleichen": Vergleichbar mit dem Internet ist das Peer-to-Peer-Konzept ein Konzept, das ohne zentralen Server auskommt. Jeder Computer (Client) eines solchen Rechnernetzes kann mit mehreren anderen PCs verbunden sein, die im P2P-Netz gleichberechtigt zusammen arbeiten. Die Teilnehmer der "Peergroup" stellen den anderen Teilnehmern Funktionen und Dienstleistungen ihres Rechners zur Verfügung und erhalten im Gegenzug ebenso Dateien und Ressourcen des gesamten Rechnernetzes. Die einzelnen Peers können untereinander mit Nachrichten und E-Mails kommunizieren und sich Daten teilen.
Filesharing und Streaming – die Schattenseiten des P2P
Bekannt wurde der Begriff Peer-to-Peer durch den Austausch von Musik- und Videodateien in sogenannten Filesharing-Plattformen. Daher wird P2P über die rein technische Bedeutung hinaus mittlerweile auch synonym für Filesharing (den Datentausch über das Internet) verwendet. Die Kopien urheberrechtlich geschützter Dateien sind ebenso verboten, wie die Nutzung vieler Streaming-Dienste, die ebenfalls auf der P2P-Technik basieren. User dieser Tauschbörsen oder Streaming-Dienste machen sich jeweils mit haftbar.
Denn jeder, der eine solche Plattform nutzt oder einen Stream herunterlädt, gibt ihn gleichzeitig wieder anderen Usern frei – und das ist verboten. Der vermeintliche Streamer wird so nämlich zum Filesharer, der einfache Downloader zum illegalen Verteiler. Finden die Rechteigentümer über das P2P-Netz dann die IP-Adresse und den dazugehörigen Anschluss, drohen im Ernstfall hohe Abmahnkosten und Schadenersatz. Dabei gilt: Auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Was bei einer Abmahnung zu tun ist
Wer dieser Art Streaming-Dienste nutzt und einen Abmahnbescheid erhält, sollte diesen nicht auf die leichte Schulter nehmen und einen Anwalt zurate ziehen. Natürlich kann man sich gegen die Zahlung eines Bescheids entscheiden – dann sollte man aber den eingehenden Mahnungen und Inkasso-Aufforderungen schriftlich widersprechen. Tut man das nicht, besteht die Gefahr einer einstweiligen Verfügung bei Gericht. Und dabei können sich die Kosten je nach Streitwert schnell auf einige tausend Euro erhöhen.