Was ist erlaubt - was nicht?
Urlaubsfotos auf Social Media? Achtung, diese Bilder solltest du lieber nicht online stellen! Ingo Lenßen klärt auf
- Aktualisiert: 02.08.2023
- 13:02 Uhr
- Anna Ullrich
Der Pool, die Aussicht, die Villa – wer im Urlaub ist, zeigt das gern auf Social Media. Doch Achtung: Was im Hintergrund deiner Urlaubsfotos zu sehen ist, kann schnell zum Verhängnis werden.
Schnappschüsse im Urlaub gehören dazu
Schnappschüsse und Erinnerungsfotos gehören zum Urlaub einfach dazu. Diese landen heutzutage schnell auch in sozialen Netzwerken, schließlich sollen Freunde, Familie und Bekannte zu Hause sehen, wie toll der langersehnte Urlaub ist und wie gut man es sich gehen lässt. Doch was, wenn auf dem Selfie aus dem Ferienhaus im Hintergrund private Bilder des Vermieters zu sehen sind? Darf man diese Fotos einfach in sozialen Netzwerken posten? Die Vermieter hätten ihre privaten Bilder ja auch wegräumen können und das Foto hast du schließlich selbst geschossen.
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Aus der Sendung: Ingo Lenßen - diese Rechte haben wir im Urlaub
Recht im Urlaub
Was ist das Recht am eigenen Bild?
Wer einfach nur seine Urlaubsfotos mit Freunden teilen möchte und nicht über Bildrechte Bescheid weiß, kann beim Posten auf Social Media schnell mal Rechte anderer verletzen. Deshalb haben wir bei Ingo Lenßen, Fachanwalt für Strafrecht nachgefragt, ob so ein Urlaubsschnappschuss unerwünschte Folgen nach sich ziehen kann: "In der Tat kann ich nicht einfach Bilder auf Social Media posten, auf denen andere Privatpersonen zu sehen sind. Denn hierdurch können Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild und darf selbst bestimmen, ob und wo Fotos von ihm veröffentlicht werden", erklärt Lenßen. Das bedeutet, wenn Personen auf deinem Urlaubsbild erkennbar sind, die du nicht um Erlaubnis gefragt hast, solltest du es besser nicht bei Instagram, Facebook, Tiktok und Co. posten. Eine schöne Erinnerung bleibt das Bild trotzdem und manchmal reicht es ja auch, sich ganz privat an den schönen Urlaub zu erinnern.
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Was ist das Urheberrecht?
Neben den Persönlichkeitsrechten der abgebildeten Personen würde eine Veröffentlichung des Fotos aus dem Ferienhaus außerdem gegen das Urheberrecht verstoßen. Urheber des Bildes ist nämlich nicht die abgebildete Person, sondern die Person, die das Bild gemacht hat. Bei professionellen Fotoshootings treten Models in der Regel ihr Recht am eigenen Bild gegen ein Honorar an den Fotografen ab. Damit liegen die Rechte zur Veröffentlichung beim Urheber, der sie dann beispielsweise in Form von Lizenzen zur Veröffentlichung verkaufen kann. Ein Bild von einem Bild zu veröffentlichen, kann also zu einer sehr komplexen Angelegenheit werden, die die Rechte verschiedener Personen verletzen kann. Am besten postest du deshalb nur Bilder, die du selbst gemacht hast und auf denen nur Personen zu sehen sind, die dir die Erlaubnis gegeben haben, diese zu veröffentlichen.
Wann dürfen Fotos ohne explizite Einwilligung gemacht werden?
In manchen Situationen lässt es sich nicht vermeiden, dass auch andere Personen auf Urlaubsfotos zu sehen sind. Wenn du zum Beispiel im Urlaub ein Foto vom Eiffelturm, Big Ben oder dem Schloss Neuschwanstein schießt, gelten Passanten als "Beiwerk" des Bildes und müssen nicht um Erlaubnis gefragt werden. Das gilt auch bei Veranstaltungen und großen Versammlungen, bei denen niemand direkt im Mittelpunkt steht. Eine weitere Ausnahme gibt es bei berühmten Persönlichkeiten, sogenannte "Personen des öffentlichen Lebens", die bei öffentlichen Auftritten fotografiert werden dürfen. Die Grenze verläuft hier jedoch wie auch bei Veranstaltungen an der Grenze zur Privatsphäre. In privaten oder intimen Situationen und auf privaten Veranstaltungen darf niemand ungefragt fotografiert werden.
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